Winfried Mack MdL

TOP 2 der 126. Plenarsitzung vom 16.04.15 – Erbschaftssteuerreform

Aktuelle Debatte – Was denn nun, Herr Kretschmann? – Unterstützt der Ministerpräsident seinen Finanzminister bei der Erbschaftsteuerreform oder nicht?

Präsident Wilfried Klenk: Für die Fraktion der CDU erhält der Kollege Mack das Wort.
 
Abg. Winfried Mack CDU: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über die Erbschaftsteuer auf Betriebsübergänge führen wir in der Sorge um die Arbeitsplätze in unserem Land. Bei der Beschäftigung in Deutschland besteht im Moment ein Höchststand. Aber wir dürfen diese Situation auch nicht verspielen.
Südwestmetall mahnte in dieser Woche: „Produktionskapazitäten werden beinahe nur noch im Ausland aufgebaut.“ Baden-Württemberg ist für die Qualität der Produktion im Land bekannt. Aber wir wissen auch, dass die Arbeitskosten hier hoch sind.
 
Hinzu kommen weitere Belastungen: das Bildungs-zeitgesetz, eine verfehlte grün-rote Bildungspolitik, die Bürokratie um den Mindestlohn. Deswegen treibt uns die Sorge um Arbeitsplätze im Land um.
 
Hinzu kommt: Wir kämpfen auch um die Zukunft für den Mittelstand.
Den großen Konzernen in der Welt gefällt die mittelständische Struktur in Baden-Württemberg überhaupt nicht. Die Mittelständler in unserem Land sind schnell, beweglich und bienenfleißig. Die Familienunternehmen in Baden-Württemberg sind in der Lage, über Generationen hinweg zu denken und zu handeln. Baden-Württemberg ist durch diese Familienunternehmen groß geworden; sie sind ein kulturelles Erbe unseres Landes, das wir bewahren wollen.
 
Deswegen müssen wir darauf achten, dass die Familienunternehmen nicht durch eine ungerechtfertigte und falsche Substanzbesteuerung gefährdet werden. Das ist das Interesse unseres Landes Baden-Württemberg bei diesem Thema.
 
Jetzt kommt das Bundesverfassungsgericht ins Spiel. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar gesagt: „Der Schutz des Bestands von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen ist ein völlig legitimer Sachgrund, um Betriebe teilweise oder vollständig von der Erbschaftsteuer zu befreien.“ Wir können also bei unserem bisherigen System bleiben. Wer sieben Jahre einen Betrieb fortführt und die gleiche Lohnsumme hat, bleibt steuerfrei.
 
 
Das ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht sagt aber auch: Wir waren bei kleinen Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern zu großzügig, wir waren bei Großbetrieben zu großzügig, und wir müssen Missbrauchsmöglichkeiten einschränken.
 
Ich glaube, dass wir uns relativ schnell einigen können, was wir in Bezug auf die kleinen Betriebe zu tun haben. Wir können uns relativ schnell einigen, was wir zu tun haben, um die Missbrauchsmöglichkeiten einzuschränken.
 
Jetzt geht es um die Frage: Was ist ein großes Unter-nehmen? Dazu hat das Bundesverfassungsgericht relativ klar auf ein Gesetz des Bundes aus dem Jahr 2005 verwiesen – es wurde also unter der rot-grünen Koalition in Berlin verabschiedet –, in dem eine Grenze von 100 Millionen € ins Spiel gebracht wurde.
 
Jetzt lese ich Ihnen einmal einige Sätze dieses rot-grünen Gesetzes aus dem Jahr 2005 vor. Darin steht – unterschrieben von Herrn Schröder –: Die vorgeschlagene Regelung dient dazu, familiengeführte Unternehmen von den Unwägbarkeiten eines Mittelentzugs durch die Erbschaft- und Schenkungssteuer zu befreien, denen große Aktiengesellschaften und Konzerne mit Publikumsbeteiligungen nicht ausgesetzt sind.
 
Man folge damit einem Vorschlag Bayerns. Weiter heißt es: „Bis zu 100 Millionen € wird die volle Entlastung von der Steuer auf den Wert des begünstigten Vermögens begrenzt.“ Bis 100 Millionen € also kleineres Unternehmen – schützenswert –, über 100 Millionen € großes Unternehmen. Da ist die Grenze längst genannt, Herr Ministerpräsident.
 
Deswegen können wir nicht verstehen, warum Sie nicht auf der Basis und im Geiste dieses Gesetzentwurfs – eines rot-grünen Gesetzentwurfs – eine Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg einbringen und Entsprechendes fordern. Wir würden Sie dabei kräftig unterstützen.
 
Nicht schwätzen, sondern schaffen ist das Motto.
 
Wenn Sie die Interessen des Landes vertreten wollen, dann handeln Sie endlich. Gießen Sie die Vorschläge des Finanzministers in einen konkreten Gesetzentwurf, und bringen Sie diesen in den Bundesrat ein. Uns haben Sie bei dieser Sache dann auf Ihrer Seite.
 
Vielen Dank.