Corona-Hilfen: „Jetzt muss der Staat „mea culpa“ sagen und Gerechtigkeit herstellen
Das Thema Rückzahlung der Corona-Hilfen beschäftigt den Landtag seit Jahren. Landtagsabgeordneter Winfried Mack setzt sich jetzt dafür ein, ungerechtfertigte Rückzahlungen den Unternehmen wieder zu erstatten, um so Gerechtigkeit herzustellen.
Von Beginn kämpfte der Landtagsabgeordnete und wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Winfried Mack für schnelle Hilfen in der Pandemie. Viele Geschäfte wurden geschlossen – vom Friseur bis zum Gasthaus, von der Fahrschule bis zum Einzelhandel. Nach intensiver Diskussion stellte der Landtag einstimmig auf Antrag der CDU-Fraktion Mittel für Hilfszahlungen bereit. Winfried Mack sagt dazu: „Für mich und die CDU war klar, dass wir den betroffenen Unternehmen schnell unter die Arme greifen müssen!“
Das Wirtschaftsministerium zahlte daraufhin, innerhalb von drei Tagen nach der Gewährung der Mittel durch den Landtag, Hilfen in Höhe von 9.000 Euro, 15.000 Euro oder 30.000 € aus. Diese Hilfen wurden später zum Teil zurückgefordert – teilweise rechtswidrig, wie jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim festgestellt hat.
„Für mich ist klar, dass jetzt allen, die in gutem Glauben die Corona-Hilfen zurückgezahlt haben, diese auch wieder ausbezahlt werden müssen, soweit die Rückforderung des Staates rechtswidrig war. Wir können nicht diejenigen schlechter stellen, die dem Staat vertraut haben und nach Aufforderung die Hilfen zurückzahlten“, betonte Winfried Mack in einer öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags am vergangenen Freitag.
Winfried Mack setzt sich deshalb dafür ein, dass nicht nur diejenigen ihr Geld zurückbekommen, die geklagt haben, sondern auch jene, die kein Rechtsmittel eingelegt haben und deren Bescheide bestandskräftig geworden sind.
Dazu erklärt Winfried Mack: „Das rechtliche hin und her ist für die Betroffenen bedauerlich. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat aber ein klares Urteil gefällt.“ Deshalb fordert Mack: „Jetzt muss der Staat „mea culpa“ sagen und nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vollständige Gerechtigkeit herstellen.“