Winfried Mack MdL

Direktes Gespräch ist jetzt besonders wichtig

Der Landtagsabgeordnete Winfried Mack lädt am Samstag zu virtuellem Dialog ein

„Der Gesundheitsschutz der Menschen hat absoluten Vorrang. Die Beschlüsse, die von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gestern getroffen wurden, sind daher richtig. Sie müssen jetzt im Land durch eine Corona-Verordnung umgesetzt werden. Deshalb wird der Landtag in Stuttgart am Freitag um 13 Uhr zu einer Sondersitzung zusammenkommen“, erklärt der Aalener Landtagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Winfried Mack. Die Sitzung wird im SWR-Fernsehen live übertragen.

 

Der Aalener Landtagsabgeordnete Winfried Mack vor dem Plenarsaal im Landtag von Baden-Württemberg (Bild: CDU-Landtagsfraktion BW)Der Aalener Landtagsabgeordnete Winfried Mack vor dem Plenarsaal im Landtag von Baden-Württemberg (Bild: CDU-Landtagsfraktion BW)
Wenn jetzt die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg geändert wird, geht dies nicht am Parlament vorbei, da Baden-Württemberg bereits im Juli ein Pandemiegesetz geschaffen hat. Dies geht auch auf die Initiative des Landtagsabgeordneten Winfried Mack zurück, für den bei solch wichtigen Entscheidungen die Transparenz und damit die öffentliche Debatte im Landtag, eine Selbstverständlichkeit ist. „Wir schaffen es, in einer parlamentarischen Demokratie Corona wirksam zu bekämpfen, ohne diese abzuschaffen“, betont der Abgeordnete.

Dem direkt gewählten Abgeordneten ist es wichtig, gleich am Samstag, 31.10. um 17 Uhr mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und Fragen zu beantworten. „Ich möchte alle Interessierten direkt über die Beschlüsse und die Debatte im Landtag informieren und freue mich, wenn Sie an meinem virtuellen Dialog teilnehmen“, so Winfried Mack. 

Über diesen Link können Sie am virtuellen Dialog über die Plattform WebEx teilnehmen: 



Außerdem bietet Winfried Mack am Freitag, 6. November von 14 bis 17 Uhr eine Telefonsprechstunde an. Er ist in dieser Zeit unter 07361/941561 erreichbar.

Hintergrund zum Pandemiegesetz in Baden-Württemberg:

Die CoronaVO der Landesregierung muss dank des Pandemiegesetzes dem Landtag binnen 24 Stunden zugeleitet werden. Dadurch ist einerseits gewährleistet, dass die Regierung jederzeit ihrer Verantwortung nachkommen und handeln kann, dabei aber direkt vom Parlament kontrolliert wird.

 

Nach zwei Monaten läuft jede CoronaVO zwingend aus. Sie muss dann vom Landtag in seiner nächsten Sitzung verlängert werden. Wenn sie der Landtag nicht verlängert, tritt die CoronaVO innerhalb von vier Wochen außer Kraft. Darüber hinaus kann der Landtag nach Art. 80IV GG jederzeit jede Corona-Verordnung außer Kraft setzen oder verändern.

 

Der Landtag von Baden-Württemberg ist mit seinem Pandemiegesetz bisher in Deutschland das einzige Parlament, das klare Regeln im Umgang mit den Corona-Verordnungen per Gesetz beschlossen hat.