Winfried Mack MdL

Weihnachtsmarkt-Absagen: Schausteller bekommen finanzielle Hilfe

Winfried Mack: „Wir müssen die Schausteller und Marktleute jetzt finanziell unterstützen, damit wir uns in Zukunft auf Weihnachtsmärkte und Volksfeste freuen können.“

Auch in diesem Jahr können Weihnachtsmärkte nicht stattfinden. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Winfried Mack, informiert, welche Hilfen den Schaustellern und Standbetreibern zur Verfügung stehen: „Für mich ist es richtig, dass Weihnachtsmärkte in diesem Jahr nicht stattfinden können. Die Pandemie zwingt uns leider zu diesem Schritt. Klar ist aber, dass wir den Betroffenen jetzt helfen müssen.“

Kein Budenzauber auf dem Aalener Weihnachtsland in diesem JahrKein Budenzauber auf dem Aalener Weihnachtsland in diesem Jahr

Finanzielle Unterstützung könne über die folgenden drei Programme beantragt werden, so Mack:

Überbrückungshilfe III Plus kann beantragt werden, sofern der coronabedingte Umsatzeinbruch bei mind. 30% zu 2019 liegt.  Die Überbrückungshilfe III Plus ersetzt je nach Höhe des Umsatzeinbruches die Fixkosten und gewährt bei einem Umsatzeinbruch von über 50 Prozent einen Eigenkapitalzuschuss.

Diese Hilfen des Bundes würden durch zwei Landesprogramme ergänzt, die wichtige Lücken der Überbrückungshilfe III Plus schließen, so Mack weiter.

Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmer können ergänzend zur Überbrückungshilfe III Plus einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von rund 1000 € pro Monat beantragen. „Ich habe mich besonders dafür eingesetzt, dass der fiktive Unternehmerlohn kommt und dafür, dass das Landesprogramm gerade erst verlängert wurde. Dies gibt es so nur in Baden-Württemberg“, betont Winfried Mack.

„Und in dieser Woche haben wir das Landesprogramm Tilgungszuschuss Corona II  bis 31.3.2022 verlängert, das – ebenfalls ergänzend zur Überbrückungshilfe – beantragt werden kann und sich gezielt auch an Schausteller, Soloselbständige und Veranstalter der Eventbrache richtet“, so Mack. Mit dem Tilgungszuschuss Corona II werden etwa Regeltilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen bis zu einem maximalen Satz von 50% gefördert.